TRADITION & EHRENAMT
„Ohne Ehrenamt geht nichts. Ob unsere Hilfsorganisationen, unsere Freiwilligen Feuerwehren, unser Bayerisches Rotes Kreuz, unsere Bergwacht, unsere Wasserwacht, unser Werk 34, unsere Musikkapellen, unsere Trachten- und Schützenvereine, unsere Sportvereine, unsere Kultur- und Heimatvereine sowie die vielen kirchlich engagierten und die vielen weiteren ehrenamtlichen Organisationen, sie alle prägen die Identität und Kultur unserer lebendigen Gesellschaft. Deshalb stärken wir die Menschen, die dieses Miteinander möglich machen.“
Unsere Freiwilligen Feuerwehren leisten Essentielles für uns! Wir wollen, dass es auch weiterhin so bleibt!
Unsere Trachten- und Schützenvereine sowie unsere Musikapellen und -Gruppen sind fester Bestandteil unserer Kultur. Sie sind unsere Wurzeln. Wir stehen zu unseren traditionellen Werten, weil sie wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Miteinanders sind!
Unsere Sportvereine sorgen dafür, dass Kinder in Bewegung bleiben, ein Gespür für ihren Körper entwickeln und wichtige Kardinaltugenden vermittelt bekommen! Das muss auch weiterhin so bleiben und selbstverständlich stehen wir auch weiterhin zu unseren Sportstätten!
Unsere Bergwacht, das Rote Kreuz, die Wasserwacht sowie Berchtesgaden Hilft e.V. und unsere weiteren Hilfsorganisationen kümmern sich um diejenigen, die Hilfe bedürfen. Dieses Engagement brauchen wir auch weiterhin!
Unsere Aktive Unternehmen und unsere Tourismusvereine sorgen für ein belebtes und lebenswertes Leben in Berchtesgaden und tun alles dafür, dass es auch weiterhin so bleibt.
Das unterstützen wir!
Unser Kulturkreis Berchtesgaden, die Freunde des Heimatmuseums sowie unser Heimatkundeverein sorgt dafür, dass die Kultur weiterhin lebt. Das ist wichtig!
Ohne Ehrenamt geht nichts! Für uns ist ehrenamtliches Engagement die gesellschaftliche Klammer und wir danken all jenen, die sich für das Gemeinwohl engagieren.
Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird vorrangig die männliche Form bei Personenbezeichnungen verwendet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
